Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus

Der Übergang zwischen der stationären Krankenhausbehandlung und der ggf. notwendigen ambulanten Weiterbehandlung soll für Sie reibungslos erfolgen, ohne dass dabei Versorgungslücken entstehen. Deshalb beginnen wir bereits bei Ihrer Aufnahme in unser Krankenhaus damit Ihre Entlassung zu planen. 

 

Schriftliche Information und Einwilligung zum Entlassungsmanagement

Zunächst einmal informieren wir Sie nun bei Ihrer stationären Aufnahme schriftlich und mündlich über das Entlassungsmanagement. Zudem bitten wir Sie, die schriftliche Information zu unterschreiben. Hier können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Patienteninformation gerne herunterladen.

Unser Fachpersonal nimmt schon bei der stationären Aufnahme eine Ersteinschätzung des individuellen Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs vor. Um das Entlassungsmanagement bei Bedarf durchführen zu können, müssen Sie schriftlich einwilligen. Gleiches gilt für den Fall, sollte Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse erforderlich werden. Daher werden wir Sie im Bedarfsfall bitten, das entsprechende Formular zu unterschreiben.

Sofern Bedarf besteht, planen unsere Mitarbeiter gemeinsam mit Ihnen und – wenn Sie wünschen – mit Ihren Angehörigen die erforderlichen Maßnahmen, um die Entlassung gezielt und strukturiert zu organisieren. Sobald Sie Fragen oder Informationsbedarf haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Weitere Informationen zum Sozialdienst

Stationäre Entlassung - am Entlassungstag von 10:00 – 11.00 Uhr

Liebe Patient*innen,

bitte planen Sie aus organisatorischen Gründen am Entlassungstag Ihre Entlassung zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr ein.

Woran sollten Sie denken?

  • Organisieren Sie bitte Ihre Abholung möglichst schon vor Ihrem Aufenthalt bei uns durch Ihre Familie oder Freunde.
     
  • Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, wenn die Abholung problematisch ist oder es nachvollziehbare Gründe gibt, die eine Entlassung in diesem Zeitfenster erschweren.
     
  • Ihre Entlassungsunterlagen erhalten Sie am Entlassungstag durch den ärztlichen Dienst oder das Pflegepersonal.
     
  • Benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung, so sprechen Sie uns gern frühzeitig an.

Bei offenen Fragen hilft Ihnen das Stationspersonal gerne weiter.

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