Curriculum - Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde

Dieses Curriculum dient der Facharztweiterbildung in der Augenheilkunde am Marienhospital Osnabrück und orientiert sich eng an den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.

Das Weiterbildungscurriculum soll dazu dienen, durch Strukturierung einer qualifizierten Fachweiterbildung die Prozess- und Behandlungsqualität im Fachgebiet Augenheilkunde zu sichern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, neben der Erfüllung der durch die Weiterbildungsordnung vorgegebenen Punkte eine möglichst strukturierte und transparente Rotation im Rahmen der Facharztweiterbildung zu erreichen, den Ausbildungsstand weiter zu verbessern und eine Überprüfung des Lernerfolges zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Motivation während der Weiterbildungszeit maximal gefördert werden.

Neben der Aus- und Weiterbildung sind weitere konzeptionelle Maßnahmen zur Verbesserung der teamorientierten Zusammenarbeit, wie Einführungstage, Rotationen und Aufgabenerweiterung mit Erhöhung der Verantwortung in dieses Curriculum integriert. Das Curriculum wird nach seiner Implementierung in der Folgezeit an mögliche Veränderungen kontinuierlich angepasst. Eventuelle Verbesserungsvorschläge sind im Sinne der weiteren Optimierung des Ausbildungsverfahrens ausdrücklich erwünscht und können nach eingehender Prüfung zeitnah umgesetzt werden.

1. Einführungsprogramm

Am ersten Arbeitstag wird jedem neuen Mitarbeiter ein erstes Kennenlernen der Augenklinik und des Gesamtklinikums ermöglicht (Führung durch das Haus bzw. den OP, Vorstellung der Mitarbeiter, Sekretariat, Kleiderausgabe, etc.). In der ersten Woche sollen vor allem grundlegende administrative Dinge (örtliche Orientierungen, Dokumentationen, Visiten, Einführung in Computerprogramme und elektronische Befunddokumentation etc.) vermittelt werden.

Gleichzeitig erfolgen Einweisungen in die wichtigsten Geräte gemäß des Medizinproduktegesetzes. Jedem neuen Mitarbeiter wird am Beginn seiner Tätigkeit für einen Zeitraum von 6 Monaten ein Oberarzt oder Facharzt als Tutor zugeteilt.

2. Weiterbildungsinhalte

Die vermittelten Ausbildungsinhalte orientieren sich streng an der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen. Hierzu zählt u.a. das Erlernen und die routinemäßige Anwendung definierter Untersuchungs- und Behandlungsverfahren bzw. ophthalmologischer Untersuchungstechniken einschließlich Spaltlampenuntersuchung, Gonioskopie und Opthalmoskopie, Perimetrie, Bestimmung des Farb- und Lichtsinns, Augeninnendruckmessung, sonographische Untersuchungstechniken bei ophthalmologischen Erkrankungen und Verletzungen, sowie die Messung von Refraktionsfehlern. Darüber hinaus hat die Ausbildung zum Ziel, Kenntnisse und Erfahrungen in der Gesundheitsberatung und Früherkennung einschließlich der Amblyopie-Prophylaxe, der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, Funktionsstörungen, Verletzungen und Komplikationen des Sehorgans, der Sehbahn und der Hirnnerven, der Neuroophthalmologie, der Erhebung optometrischer Befunde und der Bestimmung und Verordnung von Sehhilfen einschließlich der Anpassung von Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen sowie der Indikationsstellung für refraktivchirurgische Verfahren zu vermitteln.

Weiterer Bestandteil der Facharztweiterbildung ist der Erwerb Von Kenntnissen und Erfahrungen in der Erkennung und Behandlung nicht paretischer und paretischer Stellungs- und Bewegungsstörungen der Augen, der okularen Kopfzwangshaltungen und des Nystagmus, der Rehabilitation von Sehbehinderten, der Ergo-, Sport- und Verkehrsophthalmologie, der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen mit Einordnung der Ergebnisse sowie die gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich immunologischer und infektiologischer Bezüge.

Die gemäß der Weiterbildungsordnung zu vermittelnden operativen Kenntnisse und Fertigkeiten umfassen Lokal- und Regionalanästhesien, ophthalmologische Eingriffe an Lidern und Tränenwegen (z.B. Korrektur von Entropium und Ektropium), Lidmuskeloperationen, Dehnung und Strikturspaltung der Tränenwege, Eingriffe an Bindehaut und Hornhaut (z.B. Fremdkörperentfernung, Wundnaht), einfache intraokulare Eingriffe (z.B. Parazentese, Iridektomie, Zyklokryo-, Zyklolaserdestruktion, Kryoretinopexie), Operationen an geraden Augenmuskeln, laserchirurgische Eingriffe am Vorder- und Hinterabschnitt des Auges sowie die Mitwirkung bei intraokularen Eingriffen, einschließlich Netzhaut- und Glaskörperoperationen, Augenmuskeloperationen höheren Schwierigkeitsgrades, Katarakt-, Glaukom-, Amotiooperationen, Vitrektomien, Enukleationen, Keratoplastik und plastisch-rekonstruktiven Eingriffen.

Während der gesamten Ausbildungszeit können spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten bei entsprechendem Interesse im Rahmen von Spezialsprechstunden individuell weiter vertieft werden. Die Teilnahme an zusätzlichen Kursen und Fortbildungen sowie ophthalmologischen Tagungen und Kongressen ist ausdrücklich erwünscht und wird, bei entsprechendem Engagement, gezielt unterstützt.

3. Weiterbildungsabschnitte

Die Weiterbildungszeit beträgt gemäß der Weiterbildungsordnung 60 Monate. Davon können 36 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden. Die aufgeführten Weiterbildungsabschnitte gelten für Assistenten, die ihre Weiterbildung an der Augenklinik des Marienhospitals Osnabrück beginnen. Bei entsprechenden Vorkenntnissen bzw. bereits andernorts absolvierte Ausbildungsabschnitten sind Abweichungen möglich.

Weiterbildungsjahr 1 und 2

Primärer Einsatz in den Bereichen Station und Ambulanz. Erwerb und Ausbau der unter 3. genannten Kenntnisse und Fertigkeiten. Bereitschaftsdienste (i.d.R. nach einer Einarbeitungszeit von mindestens 3 Monaten) und Konsiltätigkeit etc. unter enger Supervision und möglicher Unterstützung durch den zuständigen Facharzt/Oberarzt bzw. 0berärztlichen Hintergrunddienst. Einsatz im operativen Bereich der Augenklinik unter enger Supervision und beginnende Einarbeitung in augenärztliche Operationen an Lidern und Tränenwegen (Chalazion, Lazy-T-OP, Ovaläre Bindehautexzision, Exzisionen kleinerer Tumoren sowie Defektdeckung, Tränenpunktverödung, Tränenwegssondierung bei Säuglingen, Lidverletzungen ohne Lidkantenbeteiligung, Entfernung von Bindehaut- und Hornhaut- Fremdkörpern, Entfernung von Hornhautfäden, Versorgung von Bindehautwunden), einfache intraokulare Eingriffe (Zyklophotokoagulation, Zyklokryokoagulation), Anästhesien (Lid- und Retrobulbäranästhesie).

Weiterbildungsjahr 3 und 4

Primärer Einsatz in den Bereichen Station und Ambulanz einschließlich Privatambulanz, Sehschule, Elektrophysiologie und Ultraschalldiagnostik. Vertiefung der unter 3. genannten Kenntnisse und Fertigkeiten. Bereitschaftsdienste und Konsiltätigkeit etc., je nach Eignung und individuellem Ausbildungsstand selbständig unter Supervision, ggf. jedoch mit Unterstützung durch den zuständigen Facharzt/ Oberarzt bzw. oberärztlichen Hintergrunddienst. Einsatz im operativen Bereich der Augenklinik mit fortgesetzter Einarbeitung in augenärztliche Operationen (s.o.) einschließlich Lidverletzungen mit Lidkantenbeteiligung, Enukleation, Pterygium—Operationen, Eingriffe an geraden Augenmuskeln in Vollnarkose, Netzhautkryokoagulation, Hornhautentnahme, Parazentesen, Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich schwieriger intraokularer Eingriffe, Lasereingriffe am vorderen (LTP, YAG-Iridotomie, YAC-Kapsulotomie) und hinteren Augenabschnitt (panretinale Laserkoagulation, Netzhautforamen).

Weiterbildungsjahr 5

U.a. Einsatz in den Bereichen Station und Ambulanz einschließlich Privatambulanz, Seh-schule, Elektrophysiologie und Ultraschalldiagnostik. Zusätzlich regelmäßiger Einsatz im operativen Bereich der Augenklinik auch im Rahmen einer festen Rotation (s.u.). In dieser Phase soll der operative Aspekt der Ausbildung weiter vertieft sowie die Fähigkeit zu selbständiger, eigenverantwortlicher Arbeit im Hinblick auf die Ausbildung zum Facharzt besonders entwickelt werden. Bereitschaftsdienste und Konsiltätigkeit je nach Eignung und individuellem Ausbildungsstand selbständig unter Supervision, ggf. jedoch mit Unterstützung durch den zuständigen Facharzt/Oberarzt bzw. oberärztlichen Hintergrunddienst. Es wird jedem Assistenten empfohlen, einen OP-Bericht Zur Dokumentation aufzubewahren und ein Logbuch zu führen. Die Operationen sollen unter Anleitung eines erfahrenen Fach- oder Oberarztes erfolgen.

Es ist wichtig, dass sich die Assistenten rechtzeitig mit der Lupenbrille und der Bedienung des Operationsmikroskops vertraut machen. Ferner ist darauf zu achten, dass Assistenten im Vorfeld bei einer ausreichenden Zahl von Augenoperationen assistieren und für durchzuführende Eingriffe das notwendige theoretische Wissen selbst erarbeiten. Die Einarbeitung in weiterführende Eingriffe für Fachärzte erfolgt nach individueller Absprache und hängt vom persönlichen Engagement in Klinik und Forschung ab.

4. Rotation

Regelmäßige Rotationen sollen eine Abdeckung aller Ausbildungsinhalte gemäß der Weiterbildungsordnung gewährleisten. Die Reihenfolge der Rotationen ist nicht festgelegt. Die jeweilige Dauer eines Rotationsabschnittes beträgt 4 Monate. Je nach Weiterbildungsabschnitt (s.o.) kann es dabei sinnvoll sein, eine Rotation wiederholt zu durchlaufen. Vor Beginn eines Rotationsabschnittes wird in einem Einführungsgespräch mit dem Oberarzt oder zuständigen Facharzt dem Assistenten ein Überblick über die Lernziele und die an ihn gerichteten Erwartungen gegeben. Die Assistenten sollen sich aktiv um einen Gesprächstermin bemühen. Ein entsprechendes Literaturstudium bis zum Beginn der jeweiligen Rotation wird erwartet.

5. Abschlussgespräche am Rotationsende

Zum Ende jeder Rotation erfolgt ein Abschlussgespräch zwischen dem Weiterbildungsassistenten und dem zuständigen Oberarzt. Dabei soll der Stand der Weiterbildung von beiden Seiten beurteilt und eventuelle Vorschläge und Anregungen der Assistenten zur weiteren Optimierung der Ausbildung aufgenommen werden. Die Beurteilungen werden vertraulich behandelt.

6. Fortbildungen

Folgende Fortbildungsveranstaltungen, z. T. mit Vergabe von CME-Punkte der Ärztekammer, werden angeboten:

Interne Augenärztliche Fortbildung

Wöchentliche Pflichtveranstaltung mit Anwesenheitsdokumentation, jeweils montags (,,Montagsfortbildung”) 16:30 — 17:15 Uhr, Bibliothek der Augenklinik). Besprechungen und Informationen zu aktuellen klinikinternen Angelegenheiten und organisatorischen Fragen. Vorträge zu aktuellen Themen des gesamten Fachgebietes, Kongressberichte, Vorstellung und Diskussion wissenschaftlicher Artikel, Diskussion von Problemfällen und interessanten Fällen aus der aktuellen Klinik. Vortragende sind in der Regel Mitarbeiter der Klinik. Für aktuelle oder hochspezialisierte Themenbereiche werden in regelmäßigen Abständen externe Referenten eingeladen. Jeder Assistent wird im Laufe seiner Ausbildungszeit mehrfach referieren. Idealerweise sollte jeder Vortrag von einem Tutor (Oberarzt, Facharzt) in der Vorbereitung begleitet werden. Die Themenstellung erfolgt durch den Lehrbeauftragten der Klinik.

Frühjahrstagung/ Herbsttagung für Augenärzte

Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres (,,Frühjahrstagung”) oder im Herbst stattfindende, großangelegte Veranstaltung, z. T. mit externen Referenten. Für diese Veranstaltung werden regelmäßig CME-Punkte vergeben.

Workshops

Zusätzlich zu den o.g. Veranstaltungen werden regelmäßig Workshops für Augenärzte zu aktuellen Themen angeboten. Organisation und Durchführung erfolgen in aller Regel durch Mitarbeiter der Klinik.

72. Tagung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte

Freitag, 02.06.2023, und Samstag, 03.06.2023

Hier finden Sie weitere Infos zur Veranstaltung und zur Anmeldung. 

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