Allgemeine Informationen

Wir möchten Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick über Ihre Erkrankung, die in der Regel notwendigen Untersuchungen und die Therapie geben.

Während des stationären Aufenthaltes werden Sie in alle Entscheidungen zu Ihrer Diagnostik und Therapie einbezogen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Erkrankung

Darmkrebs ist eine bösartige Erkrankung des unteren Verdauungstraktes. Ist der Dickdarm betroffen, spricht man vom Kolonkarzinom. Bei Erkrankung des Enddarms handelt es sich um ein sogenanntes Rektumkarzinom.

Jährlich erkranken ca. 70.000 Menschen in Deutschland neu an Darmkrebs. Bei frühem Diagnosezeitpunkt bestehen jedoch sehr gute Chancen auf Heilung.

Darmkrebs entwickelt sich in der Regel aus gutartigen Geschwulsten im Darm, den sogenannten Polypen.

Nachgewiesene Risikofaktoren für diese Erkrankung sind Übergewicht und fett- sowie fleischreiche Ernährung. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen stellen ein Erkrankungsrisiko dar.

Daneben sind 5-10% der kolorektalen Karzinome erblich bedingt, insbesondere bei Patienten mit frühem Erkrankungsbeginn. Selten treten kolorektale Karzinome gemeinsam mit Magentumoren, Tumoren der ableitenden Harnwege, Gebährmutterkrebs oder Eierstockkrebs im Rahmen des sogenannten Lynch-Syndroms auf.

Diagnostik

Die Austastung des Enddarmes (rektal-digitale Untersuchung) ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, bei der ca. 1/5 aller Darmtumoren entdeckt werden können.

Ein Symptom bei Darmkrebs stellt Blut im Stuhl dar. Dieses kann auch in sehr kleinen Mengen durch den sogenannten Hämoccult-Test nachgewiesen werden. Dieser wird ab dem 50. Lebensjahr einmal im Jahr von der Krankenkasse als sog. Screening-Test bezahlt.

Ab dem 55. Lebensjahr wird eine Darmspiegelung, die sogenannte Koloskopie empfohlen. Diese Untersuchung ist zentraler Bestandteil der Diagnostik, da dabei sowohl auffällige Befunde entdeckt, Polypen direkt entfernt oder Proben (Biopsien) entnommen werden können. Polypen, die gutartige Vorstufen von bösartigen Dick- oder Mastdarmtumoren darstellen, können häufig im Rahmen der Dickdarmspiegelung entfernt werden. Entnommenes Gewebe wird durch den Pathologen unter dem Mikroskop auf bösartige Entartung untersucht.  

Besteht der Verdacht auf einen Enddarmtumor, ist die Durchführung einer sogenannten Endosonographie notwendig. Dabei wird ein Ultraschallgerät in den Enddarm eingeführt und eine Ultraschalluntersuchung von innen durchgeführt. Die Spiegelung des Enddarms mit einem starren Endoskop liefert Hinweise darüber, ob der Schließmuskel im Falle einer Operation erhalten werden kann.

Ist eine bösartige Erkrankung des unteren Verdauungstraktes festgestellt worden, sind weitere Untersuchungen notwendig, um das volle Ausmaß der Erkrankung festlegen zu können, das sogenannte Staging. Dazu gehören in der Regel eine Ultraschalluntersuchung des Bauches und eine Röntgenuntersuchung des Brustkorbes. Gelegentlich ist außerdem eine Computertomographie notwendig.

Therapie

Für die Behandlung von bösartigen Tumoren des Dick- und Mastdarms stehen verschiedene Behandlungsverfahren zur Verfügung. Nach Abschluss der Diagnostik wird für jeden Patienten ein individuelles Behandlungskonzept erarbeitet. Beim Mastdarmkrebs wird in einigen Fällen versucht, den Tumor vor der Operation durch Chemotherapie und Strahlentherapie zu verkleinern.

Wesentlicher Bestandteil der Behandlung ist die Operation, bei der das betroffene Darmsegment entfernt wird. Dabei wird auch das entsprechende Lymphabflussgebiet mit entfernt. Die Lymphknoten liegen entlang der den Darmabschnitt ernährenden Blutgefäße, die deshalb mitentfernt werden müssen. Der dann nicht mehr ausreichend durchblutete Anteil des Darms wird dann mit dem darin enthaltenen Tumor entfernt.  Das komplette Präparat wird dann in die Klinik für Pathologie zur weiteren Untersuchung unter dem Mikroskop eingeschickt.

Wenn der Tumor einen ausreichend großen Abstand zum Schließmuskel des Afters hat, kann der Verdauungsweg durch Zusammennähen der beiden Darmenden wieder hergestellt werden. Bei Tumoren, die relativ nahe am Schließmuskel liegen, muss in manchen Fällen zum Schutz der Darmnaht vorübergehend ein künstlicher Darmausgang angelegt werden. Dieser kann dann nach ca. 3 Monaten zurückverlagert werden. 

Bei manchen Mastdarmtumoren, die sehr nahe am After liegen, muss der Schließmuskel mitentfernt werden, um bei der Operation ausreichend radikal vorzugehen und den Tumor vollständig zu entfernen. In diesen Fällen muss ein dauerhafter künstlicher Darmausgang angelegt werden.

Die Notwendigkeit einer ergänzenden Chemotherapie oder Strahlentherapie ist vom Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung und auch der weiteren, im Vorfeld der Operation erfolgten Untersuchungen abhängig. Die ergänzende Therapie besteht entweder aus einer alleinigen Chemotherapie oder einer Kombination aus Strahlentherapie und Chemotherapie. In Abhänigkeit von Ihrer körperlichen Verfassung kann diese Therapie häufig ambulant erfolgen.

Nachbehandlung und Nachsorge

Nach der Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen eine Reha-Maßnahme angeboten. Diese dient der Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Daneben kann es auch hilfreich sein, während dieser Zeit zusammen mit anderen Patienten Abstand und Ruhe zu finden. Bei der Planung einer Reha unterstützen Sie in unserem Hause erfahrene Sozialarbeiter. 

Die langfristige Nachsorge wird durch den Hausarzt sowie durch unser Darmkrebszentrum koordiniert. Dazu nehmen wir in regelmäßigen Abständen sowohl mit Ihnen als auch mit Ihrem Hausarzt Kontakt auf um verschiedene Nachsorgedaten zu erheben. Ihr Gesundheitszustand wird so überwacht und ein erneutes Auftreten der Erkrankung kann frühzeitig erkannt werden.

Bestandteil der Nachsorge sind das regelmäßige ärztliche Gespräch, die körperliche Untersuchung, Ultraschalluntersuchungen der Leber und in gewissen zeitlichen Intervallen die Dickdarm- und Mastdarmspiegelung. Gegebenenfalls sind weitere Untersuchungen z.B. eine Computertomographie oder eine Röntgenuntersuchung erforderlich.

Alle Untersuchungsergebnisse werden in dem Nachsorgepass dokumentiert, der Ihnen vor der Entlassung ausgehändigt wurde.


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