Ohrerkrankungen

Unser Hörorgan gliedert sich in 3 Abschnitte: äußeres Ohr, Mittelohr und Innenohr. In der HNO-Klinik des Marienhospitals werden Erkrankungen aller 3 Abschnitte behandelt.

Äußeres Ohr

An der Ohrmuschel kommen Fehlbildungen (z. B. das Abstehen der Ohren) vor, die einen korrigierenden Eingriff erfordern. Außerdem werden gut- und bösartige Tumoren der Ohrmuschel behandelt. Bei der Operation von bösartigen Tumoren wird auf eine sogenannte „histographisch kontrollierte Operation“ Wert gelegt, die eine Tumorentfernung im Gesunden sicherstellt. Nach Tumoroperationen sind häufig in einem zweiten Schritt plastisch-rekonstruktive Eingriffe zu planen, um die Form der Ohrmuschel möglichst wieder herstellen zu können.

Mittelohr

Zum Mittelohr gehören das Trommelfell und die Gehörknöchelchen, außerdem die lufthaltigen Räume des sogenannten „Warzenfortsatz“ (Mastoid), das ist der tastbare Knochen hinter der Ohrmuschel.

  • Paukenröhrchen: Der kleinste und vor allem im Kindesalter häufigste Mittelohreingriff ist das Einlegen eines Paukenröhrchens. Dies ist bei wiederkehrenden Belüftungsstörungen des Mittelohres mit chronischem Paukenerguß erforderlich, die wiederkehrenden Mittelohrentzündungen sowie die begleitende Schwerhörigkeit können damit rasch gebessert werden.
  • Ballon-Dilatation der Ohrtrompete: Bei chronischen Belüftungsstörungen des Mittelohres (Druckgefühl, fehlender Druckausgleich) kann ein innovatives Verfahren Besserung bringen, bei dem in einer kurzen Narkose die verengte Ohrtrompete (Tuba auditiva oder Eustachische Röhre) mit einem kleinen Ballonkatheter vom Nasenrachenraum aus erweitert wird. Auch dieses Verfahren steht in der HNO-Klinik des Marienhospitals zur Verfügung.
  • Tympanoplastik: Die hörverbessernden Operationen des Mittelohres werden auch als Tympanoplastik bezeichnet. Solche Eingriffe werden bei chronischen Mittelohrentzündungen oder bei Verletzungen erforderlich. Die Operationen erfolgen aufgrund des nur wenige Millimeter großen Operationsgebietes unter dem Operationsmikroskop. Bei Defekten des Trommelfells erfolgt eine Rekonstruktion mit körpereigenem Gewebe (z. B. Knorpelhaut (Perichondrium), Knorpel oder Muskelhaut (Faszie)), ein solcher Eingriff wird als Tympanoplastik Typ I bezeichnet. Besteht auch ein Defekt an den Gehörknöchelchen (Hammer, Amboß, Steigbügel), kann die Schallübertragung vom Trommelfell auf das Innenohr mit einer Gehörknöchelchenprothese wieder hergestellt werden. Je nach Ausmaß der erforderlichen Rekonstruktion spricht man von einer Tympanoplastik Typ II, wenn die Kontinuität der Gehörknöchelchenkette mit Hammer, Amboß und Steigbügel wieder hergestellt wird, beziehungsweise von einer Tympanoplastik Typ III, wenn eine Prothese die Schallübertragung vom Trommelfell auf den Steigbügel oder die Steigbügelfußplatte wieder herstellen muß. Im Marienhospital kommen vorzugsweise Gehörknöchelchenprothesen aus Titan zum Einsatz, die neben exzellenter Körperverträglichkeit den Vorteil einer guten Schallübertragung bieten.
  • Otosklerose/Stapesplastik: Eine Sonderstellung nimmt die Steigbügelplastik (Stapedotomie) ein, diese Operation ist erforderlich, wenn durch Knochenneubildung im Bereich des Steigbügels dessen Schwingungsfähigkeit so beeinträchtigt wird, dass eine Schwerhörigkeit auftritt. Diese Erkrankung bezeichnet man als Otosklerose. Im Marienhospital kann die notwendige Durchtrennung des schwingungsunfähigen Steigbügels sowohl in klassischer Weise mit Mikroinstrumenten, jedoch auch mit dem CO2-LASER (LASER-Stapedotomie) durchgeführt werden. In die geschaffene Öffnung in der Steigbügelfußplatte wird eine Steigbügelprothese eingebracht, hier werden zumeist Prothesen aus Platin und Teflon verwendet. In vielen Fällen kann mit dieser Operation ein praktisch normales Hörvermögen wieder hergestellt werden. 
  • Mastoidektomie: Die akute Warzenfortsatzentzündung (Mastoiditis) tritt am häufigsten im Kindesalter auf und ist eine möglicher Komplikation einer Mittelohrentzündung (Otitis media). Zumeist ist die operative Öffnung und Ausräumung des Warzenfortsatzes erforderlich (die sogenannte Mastoidektomie), diese erfolgt mit speziellen Fräsen unter dem Operationsmikroskop.
  • Cholesteatomoperation: Die sogenannte chronische "Ohrknocheneiterung" wird auch als "Perlgeschwulst" oder in der Fachsprache als "Cholesteatom" bezeichnet und erfordert in aller Regel einen sanierenden operativen Eingriff mit mehr oder weniger ausgedehnter Ausräumung des Warzenfortsatzes in Kombination mit einer rekonstruierenden Tympanoplastik (siehe oben). Auch diese Eingriffe werden routinemäßig im Marienhospital durchgeführt.
  • (Teil-)Implantierbare Hörgeräte: Die Hörgeräteversorgung bei Schwerhörigkeiten unterschiedlichen Grades und der verschiedensten Ursachen gehört zu der Routine jedes niedergelassenen HNO-Arztes. Es gibt aber Sondersituationen, bei denen Patienten ein gewöhnliches Hörgerät nicht benutzen können (z. B. chronische Gehörgangsentzündungen) oder ein übliches Hörgerät das Sprachverstehen nicht ausreichend verbessern kann. Bei manchen dieser Patienten kann ein teilimplantierbares Hörgerät hilfreich sein, dabei wird ein schwingungserzeugendes Bauteil (floating mass transducer) direkt an ein Gehörknöchelchen angekoppelt. Ein außen getragener Prozessor sorgt für die Aufnahme des Schalls und leitet drahtlos die verstärkte elektromagnetische Schwingung an das Implantat weiter, so dass direkt die Gehörknöchelchenkette in Schwingungen versetzt werden kann, ohne dass ein Hörer im Gehörgang benutzt werden muß. Bei einigen anderen Patienten ist auch ein sogenanntes knochenverankertes Hörgerät (BAHA) eine Alternative, hier wird im Knochen in der Nähe des Ohres eine Titan-Schraube verankert, an die das Hörgerät angekoppelt werden kann. Die Schwingungen werden über die sogenannte „Knochenleitung“ direkt von der Titan-Schraube an das Innenohr, die Hörschnecke weitergeleitet.

Innenohr

Zum Innenohr gehört die Cochlea, das ist die Hörschnecke, unser eigentliches Hörorgan, welches die Schwingungen in Nervenimpulse umwandelt. Außerdem gehört unser Gleichgewichtsorgan (mit den 3 Bogengängen) auch zum Innenohr.

  • Hörsturz/Tinnitus: Als Hörsturz bezeichnet man einen meist einseitigen, ohne erkennbare Ursache plötzlich auftretenden Innenohr-Hörverlust. Neben der Diagnostik zum Eingrenzen der Ursache erfolgt in der Regel eine medikamentöse Therapie, oft mit Infusionen unter Einsatz von Corticosteroiden. Bei schweren Verlaufsformen des Hörsturzes ist an die mögliche Ursache eines Risses in einer Innenohrmembran zu denken (meist in der sogenannten "Rundfenstermembran"). Ein solcher Befund erfordert einen operativen Eingriff, bei dem die gerissene Membran mit körpereigenem Gewebe abgedichtet wird. Mit diesem Verfahren ist in einem Teil der Fälle eine (teilweise) Erholung des Hörvermögens zu beobachten. In anderen Fällen kann bei ausbleibender Erholung des Hörvermögens eine Anwendung von Corticosteroiden im Mittelohr hilfreich sein, dazu ist in der Regel die Einlage eines Paukenröhrchens erforderlich.
    Tinnitus ist ein lateinisches Wort und bedeutet "das Klingeln in den Ohren". Dieses Symptom kann bei nahezu allen Ohrenerkrankungen vorkommen, so auch beim Hörsturz. Die Behandlung besteht in diesen Fällen in der Therapie der zugrunde liegenden Ohrenerkrankung. In einem Teil der Fälle mit akut aufgetretenem Tinnitus auch ohne Vorliegen einer anderen Erkrankung kann eine medikamentöse Therapie hilfreich sein.
  • Menière-Krankheit: Bei der Menière-Krankheit (Morbus Menière) handelt es sich um das gleichzeitige  Auftreten von anfallsartigem Drehschwindel mit meist einseitiger Hörminderung und einem Ohrgeräusch. Neben medikamentöser Behandlung, mit der man versucht, die vermutlich zugrunde liegende Drucksteigerung (Hydrops) der Innenohrflüssigkeit zu beeinflussen, kann in Einzelfällen auch die Ausschaltung bestimmter Zellen des Gleichgewichtsorgans über eine Medikamentengabe in das Mittelohr eine erfolgversprechende Möglichkeit sein. Dazu ist in der Regel das Einlegen eines Paukenröhrchens erforderlich.
  • Schwindel: Schwindel ist ein komplexes Problem, an dessen Klärung praktisch alle medizinischen Fachgebiete beteiligt sein können. Der HNO-Arzt wird immer dann aktiv werden, wenn eine Funktionsstörung der Gleichgewichtsorgane als Ursache für den Schwindel vermutet wird. Typischerweise wird von den meisten dieser Patienten ein Drehschwindel beklagt, bei dem es typischerweise nicht zum Auftreten von Bewusstlosigkeit kommt. Moderne diagnostische Verfahren stehen zur Klärung der Gleichgewichtsfunktion zur Verfügung: neben der kalorischen und rotatorischen Vestibularisprüfung und der Prüfung der Blickfolgebewegung sind auch die Aufzeichnung der Körperschwerpunktänderungen (Posturographie) und auch die Ableitung der vestibulär evozierten myogenen Potentiale (cVEMP und oVEMP) in unserer HNO-Klinik möglich. Neuerdings steht (seit 2015) mit dem sogenannten "Video-Kopf-Impuls-Test" ein diagnostisches Verfahren zur Verfügung, mit dem die Funktion jedes Bogengangs (3 auf jeder Seite, damit insgesamt 6 Bogengänge) einzeln durch einen physiologischen Reiz geprüft werden kann. Zur Behandlung des Gleichgewichtsorgan-Schwindels wird meist eine medikamentöse Therapie, oft unterstützt durch Physiotherapie eingesetzt. Sehr selten ergibt sich die Notwendigkeit für einen operativen Eingriff.
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