Reha bei Krebs

Nach einer Krebserkrankung haben Sie die Möglichkeit eine onkologische Rehabilitation zu beantragen, um die körperlichen und seelischen Folgen Ihrer Erkrankung zu mildern und ggf. zu beseitigen. Die ambulante oder stationäre Erstbehandlung der Krebserkrankung muss jedoch vorher abgeschlossen sein. Die Ziele der Rehabilitation werden auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Beantragung einer onkologischen Rehabilitation zur Verfügung:

Anschlussrehabilitation (AHB)

Sie können eine onkologische Rehabilitation als Anschlussheilbehandlung beantragen, also als Reha direkt nach der abgeschlossenen Behandlung (Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie). Diese Rehabilitationsform beantragen Sie zusammen mit Ihrem zuletzt behandelnden Arzt.

Wird Ihre Behandlung mit einer Operation im Krankenhaus abgeschlossen, können Sie sich bezüglich der Antragstellung an uns vom Sozialdienst wenden.

Beinhaltet Ihre letzte Behandlung eine Chemotherapie oder Bestrahlung, wenden Sie sich bitte an die zuständige Arztpraxis.

Bei einer Anschlussheilbehandlung darf die Rehabilitationsklinik maximal 200km von Ihrem Wohnort entfernt sein. Zudem müssen Sie die Rehabilitation innerhalb von 2-6 Wochen (je nach Kostenträger) antreten.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Ihnen die zeitliche Frist zu eng ist oder Sie gerne in eine Rehabilitationsklinik möchten, die mehr als 200km von Ihrem Wohnort entfernt ist, haben Sie dennoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss Ihrer Behandlung die Möglichkeit eine Reha zu beantragen. Dazu sprechen Sie bitte Ihren Hausarzt oder Facharzt an, damit dieser Ihnen zur Antragsstellung einen ärztlichen Befund ausfüllt. Ob eine Rehabilitation in diesem Fall bewilligt wird, entscheidet nach der Antragsstellung der jeweilige Kostenträger, von dem Sie auch die nötigen Antragsformulare erhalten.

Kostenträger:

Im Folgenden wird Ihnen erläutert, bei welchem Kostenträger Sie Ihren Reha-Antrag stellen müssen. Die angezeigten Antragsformulare beziehen sich lediglich auf die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung.Die Anträge für eine onkologische Rehabilitation erfragen Sie bitte bei Ihrem Kostenträger oder Ihrem ambulanten Facharzt/Hausarzt. 

Wohnsitz in Niedersachsen

Wenn Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung Bund/Berlin versichert sind, stellen Sie ihren Rehabilitationsantrag bei dieser, unabhängig davon, ob sie berentet sind oder nicht. Zudem ist es möglich, dass in einer Rehabilitationsklinik für Sie vom Sozialdienst des Krankenhauses (falls nach einer Operation keine weitere Behandlung mehr folgt) oder der letztbehandelnden Praxis ein Termin vereinbart wird. Alternativ können Sie Ihre Wunschkliniken auf dem Antrag vermerken.

Download Antrag Deutsche Rentenversicherung AHB

Download Medizinischer Befund DRV


Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Rentenversicherungen (beispielsweise Hannover-Braunschweig, Westfalen etc.) versichert sind, stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rehabilitation bis zu ihrem 75. Lebensjahr bei dieser. Der Kostenträger sucht eine Klinik aus und vereinbart dort für Sie einen Termin. Sie können auf dem Antrag Ihre Wunschkliniken vermerken.

Download Antrag Deutsche Rentenversicherung AHB

Download Medizinischer Befund DRV

 

Ab Ihrem 75. Lebensjahr ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger Ihrer Anschlussheilbehandlung.

Download Antrag gesetzliche Krankenkasse AHB ab 75 Jahre

Download Medizinischer Befund gesetzliche Krankenkasse


Sollten Sie keinen Anspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben (da Sie z.B. nicht mindestens fünf Jahre in Ihrem Leben oder sechs Monate in den letzten zwei Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben), können Sie Ihren Antrag auf eine Rehabilitation bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Download Antrag gesetzliche Krankenkasse AHB

Download Medizinischer Befund gesetzliche Krankenkasse

Wohnsitz in Nordrein-Westfalen

Wenn Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder ausreichend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung im Lande Nordrhein-Westfalen (ARGE).

https://www.argekrebsnw.de/service/formulare/formularpakete-fuer-patienten/ 

Falls diese Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen, ist Ihre private Krankenkasse der Kostenträger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme. Fragen Sie diese bitte nach einem Antragsformular.

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