Traumaambulanz

Wir sind Mitglied im Traumanetzwerk Niedersachsen. Wir dürfen zu Lasten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, behandeln.

Ob das von Ihnen erlebte Trauma unter die Bedingungen des sogenannten Opferentschädigungsgesetzes (OEG) fällt, können Sie mit dieser Liste prüfen: Checkliste für die Traumaambulanz.

Sollten die Kriterien auf Sie zutreffen, machen Sie sich einen Termin in unserer Traumaambulanz aus:

Tel. 05961- 503 3500

Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie den ersten Gesprächstermin. Es sind bis zu 15 Einzeltherapiegespräche möglich. Sollte darüber hinaus psychotherapeutische Behandlung notwendig sein, beraten wir Sie zur Kontaktaufnahme mit niedergelassenen Psychotherapeuten in der Region.

TraumaNetzwerk Niedersachsen

In welchen Krankenhäusern in Niedersachsen gibt es spezialisierte Stützpunkte für Opfer von Gewalttaten? Wo gibt es fachärztliche und fachpsychologische Beratung und Hilfe? Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat hierzu Informationen:

TraumaNetzwerk Niedersachsen

Schnelle Hilfe bei psychischem Trauma - Informationen vom Landesamt für Soziales, Jugend, Familie, Niedersachsen

Checkliste

Handelt es sich um einen Fall nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)?

§ 1 Abs. 1 OEG: "Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat…"

› im Geltungsbereich des OEG ?
- in Deutschland
- auch: auf deutschem Schiff oder in deutschem Luftfahrzeug
- auch: Deutsche, die im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind, sofern sie sich zum Tatzeitpunkt für einen vorübergehenden Zeitraum von längstens sechs Monaten außerhalb Deutschlands aufgehalten haben.
- nicht: Ausländer (auch Flüchtlinge), die zum Zeitpunkt der Tat ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt nicht in Deutschland hatten

› vorsätzlich ?
(mit Wissen und Wollen des Täters: Absicht / bewusst)
- nicht: bei Fahrlässigkeit oder Versehen

› rechtswidrig ?
(Anhaltspunkt: nach dem StGB mit Strafe bedroht)
- nicht: z. B. bei Maßnahmen der Polizei / Bundespolizei / Feuerwehr etc. im Einsatz

› tätlicher Angriff ?
(gewaltsames Vorgehen gegen eine Person in feindseliger Absicht)
- auch: absichtliche Vergiftung
- auch: Einsatz gemeingefährlicher Mittel (z. B. Brandstiftung, Sprengstoffanschlag)
- nicht: Unfall
- nicht: Stalking, Mobbing etc. (außer in Verbindung mit Tätlichkeiten)

› gesundheitliche Schädigung 
- physisch und / oder psychisch

 

Nur wenn alle Punkte bejaht werden, findet das OEG Anwendung!

Neu: Anspruch auf Leistungen der Traumaambulanz haben auch von den Geschädigten:

• Angehörige (Ehegatten, Kinder [auch Stief-und Pflegekinder], Eltern)
• Hinterbliebene (Witwen/r, Waisen, Eltern, Betreuungsunterhaltberechtigte)
• Nahestehende (Geschwister und Personen, die mit Geschädigten eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen)


Im Zweifel Nachfrage beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie:

ASt. Braunschweig
Schillstr. 1
38102 Braunschweig

Tel. 0531 / 7019-0
Fax 0531 / 7019-201

Für allgemeine Auskunft:
Frau Hiller (App. -173)
Herr Zucker (App. -150)

Für tiefgreifendere Antworten:
Herr Haselust (App. -168)

oder beim jeweils
zuständigen Sachbearbeitenden

ASt. Oldenburg
Moslestr. 1
26122 Oldenburg

Tel. 0441 / 2229-0
Fax 0441 / 2229-7493

Herr Bloch (App. -7454)
Frau Steffens (App. -7705)

Weitere Stützpunkte

Hier finden Sie weitere Stützpunkte:

Hilfe für Opfer von Gewalttaten im Erwachsenenalter (Download pdf-Datei)

Hilfe für Opfer von Gewalttaten im Kindes- und Jugendalter (Download pdf-Datei)

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