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Grundlagen für eine Kostenübernahme
Bei der Magdalenen-Klinik handelt es sich um eine Privatklinik nach § 30 Gewerbeordnung. Sie unterliegt nicht der Bundespflegesatzverordnung. Dies bedeutet, dass wir nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen können.
Unser Behandlungsangebot richtet sich daher vorrangig an
- Privatversicherte
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahler