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Weltstillwoche: Stillen im Beruf - kenne deine Rechte
MHO - Marienhospital Osnabrück
Stillen? Unbedingt! Aber im Beruf? Bei vielen Müttern läutet die Rückkehr an den Arbeitsplatz auch das Ende der Stillzeit ein, zumindest die tagsüber. Die Gründe dafür sind vielfältig, einige tun dies, weil sie Stillen und Studium, Ausbildung oder Berufsalltag für nicht vereinbar halten oder sogar Nachteile im Job befürchten.
Dabei gibt das deutsche Mutterschutzgesetz stillenden Arbeitnehmerinnen viele Rechte: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten (mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine Stunde pro Tag), Arbeitgebende müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen.
Eine unserer Mitarbeiterinnen berichtet anlässlich der Weltstillwoche, wie sie stillend in den Pflegeberuf zurückgekehrt ist. „Mir waren meine Rechte zum Glück bekannt und mein Arbeitgeber war sehr entgegenkommend.“ Ihre Tochter war zum Zeitpunkt des Wiedereinstiegs zehn Monate alt und wurde noch teilweise gestillt. Unsere Mitarbeiterin war mit 13 Stunden wieder als Kinderkrankenpflegerin tätig. Während ihrer Schicht konnte sie sich in einen separaten Raum zurückziehen und dort in Ruhe Milch abpumpen. Die Milch lagerte sie dann gekühlt auf der Station und brachte sie nach Dienstende nach Hause. „Das ging alles völlig unproblematisch“, berichtet sie. Zu wissen, dass sie trotz Wiedereinstiegs in den Beruf weiter stillen bzw. für Stillmahlzeiten sorgen kann, habe ihr sehr geholfen. „Mir ist die Entscheidung, wieder in den Beruf zurückzukehren, so viel leichter gefallen.“, sagt sie. Viele Mütter stillen aus Unkenntnis vorher ab, obwohl der Wunsch, weiter zu stillen, noch da ist. „Und das ist schade.“
Auch unserer Stillberaterinnen im Marienhospital Osnabrück (MHO) ermutigen Mütter, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Sie beraten nicht nur rund um den Beginn der Stillzeit, wenn die Kinder gerade neugeboren sind, sondern auch über die ersten Lebenstage hinaus. „Der Wiedereinstieg in den Beruf bedeutet für viele Mütter eine riesige emotionale Umstellung“, sagt Nicole Kurowski, eine der vier Laktations- und Stillberaterinnen IBCLC am MHO. „Sie waren seit der Geburt rund um die Uhr für ihr Kind zuständig, mit einer intensiven Stillzeit, und werden dann für die Arbeitszeit plötzlich getrennt.“ Im Job dann weiterstillen zu können, würde den Übergang erleichtern. „Am Ende müssen natürlich mit dem Arbeitgeber immer individuelle Lösungen gefunden werden, da jede stillende Mutter andere Bedürfnisse hat.“
Das Mutterschutzgesetz (§ 9 MuSchG) nimmt neben den Stillzeiten auch Bezug auf Arbeitszeiten, Überstunden und den Schutz vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld. Die diesjährige Weltstillwoche findet vom 2. bis 8. Oktober 2023 unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“ statt.