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Rechtliche Grundlage

Ausgangspunkt für die Bildung einer Mitarbeitervertretung ist die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“.

In Artikel 8 der Grundordnung steht, dass „zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung …die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter… eine Mitarbeitervertretungen wählen, die an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt werden.“

 In der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wird die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstgeber und der Mitarbeitervertretung genauer erläutert.

Die vollständige Mitarbeitervertretungsordnung können Sie unter http://www.diag-mav.de/ lesen.

 

 

Kontakt:
-Mitarbeitervertretung-
Marienhospital Osnabrück

Bischofsstr.1
49074 Osnabrück

Tel. 0541-326-2015
Fax 0541-326-2018 
Email: mav@mho.de

Unser Büro ist in der
Detmarstraße 6-8
3.Etage, Raum 324

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