Die Mitarbeitervertreterordnung

In der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wird die Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in den Paragraphen §26 bis §39 geregelt.

Diese „Rechte und Pflichten“ der Mitarbeitervertretung sind hier in verkürzter Form dargestellt.

Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung

  • Dienstgeber und MAV informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten des Krankenhauses
  • Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Information

Der Dienstgeber informiert über:

  • wirtschaftliche Angelegenheiten der Einrichtung
  • Veränderungen des Stellenplanes
  • Stellenausschreibung

Anhörung und Mitberatung/Vorschlagsrecht*

Die Mitarbeitervertretung berät mit bei:

  • Veränderungen der Arbeitzeit*
  • Festlegen von Richtlinien zur Durchführung eines Stellenplans*
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen*
  • Musterdienst- und Musterarbeitsverträgen*
  • Änderungen von Arbeitsmethoden*
  • Schießung oder Verlegung von Einrichtungen
  • Ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
  • Sonstigen Entlassungen

Zustimmung/Antragsrecht und Dienstvereinbarungen*

Der  Dienstgeber benötigt die Zustimmung der Mitarbeitervertretung bei:

  • Ein- und Anstellung
  • Ein- und Höhergruppierung
  • Abordnung in eine andere Einrichtung
  • Versagen von Nebentätigkeiten
  • Veränderungen der Arbeitszeit*
  • Urlaubsplanregelungen*
  • Planung und Durchführung von Mitarbeiterveranstaltungen*
  • Inhalt von Personalfragebogen*
  • Einrichtung von technischen Überwachungseinrichtungen*
  • Arbeitsschutz*

Die vollständige Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) können Sie hier nachlesen.

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