Qualitätsberichte

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten.
Im Internet finden Sie die gesetzlichen Qualitätsberichte aller deutschen Krankenhäuser über die Internetseiten der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie über die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Patientenorganisationen.
Dort werden Ihnen sogenannte „Kliniksuchmaschinen“ angeboten.
Hier finden Sie einige ausgewählte Beispiele solcher Suchmaschinen:


• www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Landeskrankenhausgesellschaften
• www.weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit Patientenorganisationen
• www.aok-gesundheitsnavi.de der AOK
• www.krankenhausnavi.barmer-gek.de der BARMER GEK
• www.tk.de/klinikfuehrer der Techniker Krankenkasse
• Unsere Qualitätsberichte finden Sie auch auf unserer Homepage (hier)

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