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Medizinische/-r Technologe/-in für Radiologie
Berufsmerkmale
Ausbildungsziele:
Während der Ausbildung sollen die Handlungskompetenzen vermittelt werden, sowie die Fachbereiche kennengelernt werden.
Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen:
- Eigenverantwortlich und gewissenhaft radiologische, - Nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Maßnahmen vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
- Aufnahmen gewissenhaft im Postprocessing anzupassen.
- Dosimetrie und Strahlenschutz aktiv umzusetzen und anzuwenden.
- Zusammen mit Medizinphysik-Experten Bestrahlungspläne zu erstellen.
- Eine umfassende Betreuung und Begleitung der Patienten während dieser Maßnahmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer zur integrativen Ausbildung MTR.
Lernorte
Theoretischer Lernort:
- Niels Stensen Bildungszentrum Detmarstrasse 2-4
49074 Osnabrück
Praktische Ausbildung:
- Kooperierende Einrichtungen
Rahmenbedingungen
Dauer:
Ihre Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre
- Theorie: Mindestens 2600 Stunden
- Praxis: Mindestens 2000 Stunden
Struktur:
- Unterricht an Studientagen und in Blockphasen
- Fachpraktischer Unterricht im eigenen Skills-Lab
- Enge Verzahnung von Theorie und Praxis durch qualifizierte Praxisanleiter in den kooperierenden Einrichtungen der praktischen Ausbildung
- Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer
Methoden:
- gruppenorientiertes Lernen
- individuelle Lernbegleitung
- E-Learning
- Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer
Gesetzliche Grundlagen:
- Empfehlenden Richtlinien für Niedersachen sowie die APrV und das MTA-G https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mta-reformgesetz.html
Kooperierende Einrichtungen
Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück Natruper Holz
Bewerbung
Voraussetzungen:
Nach §14 des APrV und dem MTAG sind Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
- mittleren Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder
- einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von min. zwei Jahren vorgeschrieben ist.
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung ungeeignet ist und
- über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.
Ausbildungsbeginn:
- 01.08.2025
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben mit Begründung für die Berufswahl
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis ihrer Sprachkenntnis auf Grundlage des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erbringen. Hier ist mindestens die Niveaustufe B 2 erforderlich
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- Ggf. Bescheinigungen mit Zeugnissen ehrenamtlicher Tätigkeiten
- Gesundheitszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis
Bewerbungen richten Sie bitte direkt per Post oder per E-Mail an die kooperierenden Einrichtungen