Anmeldung

11.11.2024 08.30

Qualifizierung zum/r Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)

Ort:
Niels Stensen Bildungszentrum, Detmarstr. 2-4 in 49074 Osnabrück
Kursbeginn:
11.11.2024; 08.30 Uhr
Kursende:
08.09.2025; 15.45 Uhr
Kursabschnitt(e):

11.11.2024 bis 14.11.2024 (1. Abschnitt)
25.11.2024 bis 27.11.2024 (2. Abschnitt)
24.02.2025 bis 24.02.2025 (3. Abschnitt)
12.05.2025 bis 12.05.2025 (4. Abschnitt)
22.09.2025 bis 22.09.2025 (6. Abschnitt)
26.09.2025 bis 26.09.2025 (Neuer Kursabschnitt)

Kursleitung:
Maria Lindemann, Lehrerin für Pflegeberufe, Fachkrankenschwester für Onkologie und Palliative Care
Maximale Anzahl Teilnehmer:
18
Minimale Anzahl Teilnehmer:
8
Geplante Stunden:
100
Kursbezeichnung:

2024-2 16 (11/19)

Inhalt:

Weiterbildung GVP-Berater:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs. 3 SGB V

Zielgruppe der Ausbildung
Sie möchten in Ihrer Einrichtung (vollstationäre Einrichtung der Altenhilfe oder Einrichtung der Eingliederungshilfe) eine gesundheitliche Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V (GVP) anbieten. Gemäß der bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung nach §132 g SGB V werden diese Beratungsleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen finanziert.
Die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung umfasst ein freiwilliges, offenes Beratungsangebot, das Menschen Möglichkeiten anbietet, ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt mitgestalten zu können.

Als GVP-Berater:in bzw. Gesprächsbegleiter:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sind in der Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V vom 13.12.2017 unterschiedliche Berufsgruppen genannt: Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen, Mediziner*innen, Pflege-, Gesundheits-, Geistes-, Erziehungs-, Sozialwissenschaftler*innen sowie vergleichbare Qualifikationen.
Interessierte Personen müssen eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre haben, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat (§ 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung).

Gerne informieren wir Sie persönlich.

Kursgebuehr:
1.830,00 €
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