Aktuelle Heimkosten

Kurzzeitpflege

Die Pflegesätze bedeuten im Einzelnen:

Pflege steht für alle pflegebedingten Aufwendungen, diese sind je nach Pflegegrad unterschiedlich.
Unterkunft bezeichnet den Leistungsbereich der Unterkunft, er ist für jeden Bewohner gleich hoch.
Verpflegung bezeichnet den Leistungsbereich der Verpflegung, er ist für jeden Bewohner gleich hoch.
Invest bezeichnet den Leistungsbereich der Investitionsfolgekosten, der für jeden Bewohner gleich hoch ist.

In der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach SGB XI, sowie für die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V beträgt der kalendertägliche Eigenanteil: 41,20 € (Summe aus Unterkunft, Verpflegung und Invest). Die Kosten für die Unterkunft, Investfolgekosten und die Verpflegung müssen selber getragen werden, können aber durch den Entlastungsbetrag refinanziert werden.

Die Pflegekasse zahlt in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit Zuschüsse, sollten diese Gelder verbraucht sein kann man den Aufenthalt aus Eigenmitteln bis zur Tagesobergrenze verlängern.

Sind damit die Kosten für die Kurzzeitpflege noch nicht abgedeckt, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Träger der Sozialhilfe gestellt werden.

Langzeitpflege

Die Pflegesätze bedeuten im Einzelnen:

Pflege steht für alle pflegebedingten Aufwendungen und diese sind je nach Pflegegrad unterschiedlich
Unterkunft bezeichnet den Leistungsbereich der Unterkunft, für jeden Bewohner gleich hoch
Verpflegung bezeichnet den Leistungsbereich der Verpflegung, für jeden Bewohner gleich hoch
Invest bezeichnet den Leistungsbereich der Investitionsfolgekosten, für jeden Bewohner gleich hoch

Die Pflegekasse zahlt in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit Zuschüsse:
Anteil Pflegekasse: Zuschuss entsprechend § 43 SGB XI
Eigenanteile: zusätzlicher Zuschuss nach § 43c SGB XI in Höhe von den angegebenen Prozenten zu den Pflegekosten, nach Aufenthaltsjahren
im 1. Jahr = 5%
im 2. Jahr = 25%

im 3. Jahr = 45%
ab dem 4. Jahr = 70%

Ist der Eigenanteil aus eigenen Einkünften und Kapital nicht abzudecken, kann ein Antrag auf Sozialhilfe beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe gestellt werden.

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