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MVZ Niels-Stensen-Kliniken GmbH (MVZ V) - Orthopädie - Osnabrück
Im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Niels-Stensen-Kliniken GmbH (MVZ V) - Orthopädie - Osnabrück werden Sie von erfahrenen Fachärzt*innen behandelt. Das MVZ ist als ambulante Facharztpraxis eng an die Krankenhäuser der Niels-Stensen-Kliniken angebunden. Der Vorteil für Sie: Das Team verfügt über das gesamte Wissen und Können des Gesundheitsverbundes. Sind weitere Untersuchungen nötig, die in der Praxis selber nicht erledigt werden können, sind die Wege zu den Fachabteilungen unserer Krankenhäuser, insbesondere zum Marienhospital Osnabrück, kurz.
Aktueller Hinweis
Liebe Patient*innen, liebe Angehörige,
am 01.01.2025 ziehen wir vom Natruper Holz zum Franziskus-Hospital Harderberg um. (Die Klinik für Orthopädie zieht bereits zum 01.12.2024 um.)
Dort sind wir weiterhin im MVZ Orthopädie für Sie da!
Ihr Team der Orthopädie
Ärzte
Prof. Dr. med. Steffen Höll
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Zusatzbezeichnung: Spezielle Orthopädische Chirurgie
Dr. med. Jens Bischoff
Sektionsleiter Fuß- und Sprunggelenkchirurgie
Facharzt für Chirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Zertifikat: Fußchirurgie (DAF, GFFC)
Dr. med. Tobias Schwering
Sektionsleiter Endoprothetik
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Dr. med. Philipp Steinke
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Zertifikate: Fußchirurgie (DAF, GFFC), Spezielle Fuß- und Sprunggelenkschirurgie (DAF)
Kontakt
MVZ Niels-Stensen-Kliniken GmbH (MVZ V) - Orthopädie
Am Natruper Holz 69
49076 Osnabrück
T 0541 966-3030
F 0541 966-3039
MVZ5-orthopaedie@ nsk.de
Leistungsspektrum
Sprechzeiten
Folgende spezielle Sprechstunden bieten wir generell an:
Montag, Dienstag, Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15: 00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um offene Sprechstunden handelt. Sie benötigen einen im Vorfeld telefonisch (Tel.: 0541 966-3030) vereinbarten Termin.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihre Gesundheitskarte und ggf. vorhandene Vorbefunde mit sowie einen Überweisungsschein, falls vorhanden.
Wichtige Hinweise für Patient*innen
Sollten Sie Bescheinigungen für die Krankenkasse, das Finanzamt o.ä. benötigen (wie z.B. Fahrtkostenbelege) beachten Sie bitte, dass diese kostenpflichtig sind. Pro Bescheinigung berechnen wir 5 €. Für Kopien berechnen wir 0,50 € pro Seite.