Sternenkinder - Seelsorge bei einer Fehlgeburt

Liebe Mutter, liebe Eltern,

Sie haben sich auf Ihr Kind gefreut, doch auf den hoffnungsvollen Lebensanfang folgte ein jähes Lebensende. Dies ist für Sie eine tiefe innere Erschütterung, die mit einer großen Traurigkeit verbunden ist. Ein Kind zu verlieren ist wohl das Schwerste, was Eltern erleben müssen; die natürliche Lebensordnung scheint auf den Kopf gestellt. Angesichts dieser schweren Erfahrung hoffen wir, Ihnen Hilfestellungen geben zu können, um mit diesem Verlust umzugehe

Begleitung durch Gespräch

Jederzeit haben Sie die  Möglichkeit, sich an uns zu wenden, wenn Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes oder später Fragen haben, Kontakt suchen oder ein Gespräch wünschen. Sowohl unsere Seelsorgerin als auch unsere Psychologinnen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.

Beisetzungsmöglichkeiten

Ein bewusstes Abschiednehmen kann eine wichtige Station auf Ihrem Trauerweg sein. Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig betroffenen Eltern ein Ort sein kann, an dem sie sich weiterhin mit ihrem Kind verbunden fühlen können.

Im Franziskus-Hospital Harderberg gehen wir sehr sorgsam mit jedem zu früh verstorbenen Kind um, egal, wie klein es ist. So haben Sie die Wahl zwischen einer Einzelbestattung oder einer gemeinsamen Bestattung.

Die gemeinschaftliche Bestattung findet zweimal im Jahr (nächster Termin 11.05.2023, 17.30 Uhr) auf dem dafür eingerichteten Sternenkindergrab auf dem Friedhof der Gemeinde St. Peter und Paul in Georgsmarienhütte statt. Mit einer christlichen Trauerfeier in der Friedhofskapelle gestaltet unsere Krankenhausseelsorgerin den Abschied von den zu früh verstorbenen Kindern und bestattet sie anschließend. Sie werden rechtzeitig dazu eingeladen.

Eine Einzelbestattung ist auf Wunsch ebenfalls kostenlos auf der Grabstelle möglich.

Falls Sie aus persönlichen oder religiösen Gründen eine Einzelbestattung auf einem anderen Friedhof wünschen, sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Sternenkindergrab in der Nähe Ihres Wohnortes behilflich.

Sternenkindern einen Namen geben

Durch die Änderung des Personenstandsgesetztes haben seit dem 15. Mai 2013 Eltern bei einer Fehlgeburt erstmals die Möglichkeit (keine Pflicht -  die Entscheidung liegt bei den Eltern), diese beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

In der „Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt“ des Standesamtes können Angaben zum Kind, das heißt der vorgesehene Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort aufgenommen werden. Auch wenn das Geschlecht des Kindes nicht feststellbar ist, kann ein Vorname gewählt und angegeben werden.

Die Regelung gilt für alle Fehlgeburten unabhängig von der Schwangerschaftsdauer oder dem Gewicht des Kindes und ist nicht fristgebunden. Daher gilt sie auch rückwirkend für Eltern, deren Kind bereits vor dem 15. Mai 2013  nicht lebend zur Welt gekommen ist. 

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist bei fehlgeborenen Kindern im Franziskus-Hospital Harderberg das Standesamt der Stadt Georgsmarienhütte zuständig.

Für Ihren weiteren Weg wünschen wir Ihnen Kraft, Trost und Gottes Segen.

Ansprechpartnerin

Claudia Hettlich

Katholische Krankenhausseelsorgerin

T 0541 502-2783
claudia.hettlich@remove-this.nsk.de

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