Rechtliche Grundlage

Ausgangspunkt für die Bildung einer Mitarbeitervertretung ist die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“.

In Artikel 8 der Grundordnung steht, dass „zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung …die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter… eine Mitarbeitervertretungen wählen, die an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt werden.“

In der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wird die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstgeber und der Mitarbeitervertretung genauer erläutert.

Die vollständige Mitarbeitervertretungsordnung können Sie unter http://www.diag-mav.de/ lesen.

Zurück zum Seitenanfang