Stellungnahme zum Artikel „War der Kauf der Paracelsus-Klinik Osnabrück ein großer Fehler?“

NSK-Verbundweit

veröffentlicht am 4. Oktober 2020 um 6:55 Uhr auf noz.de

1. Zur Krankenhausplanung

Im oben genannten Artikel heißt es, das Marienhospital Osnabrück (MHO) und das Klinikum Osnabrück (KOS) konkurrierten um die Versorgungsaufträge für Neurologie und Neurochirurgie. Und weiter: „Wird eine Klinik verkauft, gehen die Versorgungsaufträge grundsätzlich an das Land zurück.“ Diese Darstellung entspricht den Wünschen des Klinikums. Die Rechtslage ist indes eine andere: Das Marienhospital hat die Paracelsus-Klinik Osnabrück gekauft unter der Bedingung, dass die Versorgungsaufträge, insbesondere für Neurochirurgie und Neurologie, an das MHO übergehen. Für einen solchen Trägerwechsel ist nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 12 NKHG) die Zustimmung des Landes erforderlich. Wird diese erteilt, gehen grundsätzlich sämtliche Versorgungsaufträge des Verkäufers auf den Käufer über. Stimmt das Land nicht zu, bleiben die Versorgungsaufträge bei der Paracelsus-Klinik – und der Kaufvertrag würde in diesem Fall nicht zustande kommen. Für einen Wechsel der Versorgungsaufträge an das Klinikum gibt es also in diesem Verfahren rechtlich keinen Raum.

2. Zu den Aussagen von Herrn Küster, Geschäftsführer des Klinikum Osnabrück

Es ist ein bisher einmaliger Vorgang in der Gesundheitsregion Osnabrück, dass ein Krankenhausgeschäftsführer einem anderen Krankenhaus und somit den dort tätigen Mitarbeitenden die medizinische und pflegerische Kompetenz abspricht. Am Natruper Holz wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig auf höchstem Niveau Schlaganfallpatienten versorgt. Es steht außer Frage, dass dafür auch das Klinikum Osnabrück eine hohe Fachlichkeit vorhält. Für die Patientinnen und Patienten bietet ein solch vielfältiges Angebot nur Vorteile, da sie entsprechend der spezifisch neurologischen Erkrankung und ihrer persönlichen Präferenz zwischen zwei hochspezialisierten Krankenhäusern wählen können. Wenn Hr. Küster behauptet, dass die neuromedizinischen Strukturen am Natruper Holz bereits durch das Klinikum Osnabrück angeboten würden, verbreitet er bewusst unwahre Tatsachen. Denn das Klinikum Osnabrück hat keinen neurochirurgischen Versorgungsauftrag. Daher hatte sich das Klinikum im Rahmen eines Kooperationsvertrags bereits 2014 verpflichtet, einen Großteil der neurochirurgischen Patienten an den Standort Natruper Holz zu verlegen, da dort die vollständige und umfassendere Expertise vorgehalten wird. Dass sich das Klinikum Osnabrück an diese Verpflichtung in der Vergangenheit nicht gehalten hat und erhebliche Vertragsstrafen an Paracelsus zahlen musste, insofern auch bewusst gegen das Patientenwohl agiert hat, verschweigt Hr. Küster leider. Auch sagt der KOS-Geschäftsführer nicht, dass das Klinikum mit einer extrem kleinen Mannschaft die neurochirurgischen Leistungen erbringt. Gerade einmal drei Fachärzte sind am Standort geführt. Im Neurozentrum am Natruper Holz sind bereits heute elf Fachärzte tätig. Es scheint ein aus unserer Sicht beschämendes Niveau in der Außendarstellung des KOS erreicht zu sein, wenn bewusst mit Unwahrheiten agiert wird. So hat Herr Küster sich bereits in der vergangenen Woche einen verbalen Fehlgriff erlaubt, indem er gegenüber OS-Radio wahrheitswidrig erklärte, dass es in Bezug auf den Standort Natruper Holz „nie einen Konsens zwischen dem KOS und den Niels-Stensen-Kliniken gegeben habe“. Nach Vorlage eben dieses Konsenspapiers, das auch dem Staatssekretär vorliegt, hat OS-Radio den Beitrag folgerichtig aus dem Netz genommen.

3. Was muss nun weiter geschehen?

Aus unserer Sicht ist eine Sachentscheidung des Ministeriums nun noch dringender zeitnah erforderlich. Abgesehen davon sollte das Klinikum die öffentliche Geringschätzung der Mitarbeitenden am Natruper Holz zurücknehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten hier zu Recht eine Entschuldigung.

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