Zuzahlung zu Medikamenten und Krankenfahrten
Wenn keine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt, dann bekommen Sie von der Apotheke regelmäßig eine Rechnung über den Zuzahlungsbetrag. Auch von den Krankentransport- unternehmen erhalten Sie eine Rechnung. Fahrtkosten können von uns nicht vorgestreckt werden.
s. auch unter Befreiung von der Zuzahlung





