Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person Ihres Vertauens, in Ihrem Namen tätig zu werden, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Eine Vorsorgevollmacht verhindert unter Umständen auch, dass über das Vormundschaftsgericht eine Betreuung eingerichtet werden muss.

s. auch unter Betreuung/Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

 

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