Verhinderungspflege

Wenn die Kurzzeitpflegezuschüsse der Pflegekasse ausgeschöpft sind, aber ein weiterer Aufenthalt notwendig wird, weil z. B. die pflegende Person vorübergehend erkrankt, so kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege bezuschusst den Aufenthalt bei uns in gleicher Höhe wie die Kurzzeitpflegeleistungen. Voraussetzung dafür ist, dass zu Pflegende bereits ein halbes Jahr Pflegegeld bezieht.

Auskunft: Verwaltungsmitarbeiterin Agnes Kessens Tel. 05462/881-8010

 

Niels Stensen Pflegezentrum

Hackmanns Boll 5
49577 Ankum

Tel.:  05462/881-8000

Fax.: 05462/881-8005

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