Unterhalt

Grundsätzlich gilt, dass Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind. Dabei werden allerdings seitens des Sozialhilfeträgers Freigrenzen eingeräumt, die Härtefälle verhindern sollen. Die Unterhaltspflicht wird vom zuständigen Sozialamt festgestellt.

 

Niels Stensen Pflegezentrum

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