Sozialhilfe

Reichen eigenes Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Heimplatz zu finanzieren, so besteht ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Sozialhilfe muss beim Sozialamt des bisherigen Wohnortes oder der zuständigen Kreisbehörde beantragt werden. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Sozialhilfe bestehen. Auch die Unterhaltspflicht der Angehörigen in gerader Linie wird dort geprüft.

Auskunft: Verwaltungsmitarbeiterin Agnes Kessens Tel. 05462/881-8010

 

Niels Stensen Pflegezentrum

Hackmanns Boll 5
49577 Ankum

Tel.:  05462/881-8000

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