Krankentransporte

Mit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sind die meisten Krankenfahrten von den Bewohnern selbst zu zahlen. Zurzeit gibt es Ausnahmen für Personen mit mindestens Pflegestufe 2 oder auch für Personen, die gehbehindert sind. Auskunft darüber erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, zu prüfen, ob der Krankentransport nicht im Familienkreis durchgeführt werden kann. Liegt ein Notfall vor, (z. B. Sturz eines Bewohners, Kreislaufzusammenbruch) sind die Pflegekräfte immer gehalten einen Krankenwagen zu rufen, ohne evtl. entstehende Kosten zu berücksichtigen, oder dies im Vorfeld mit den Angehörigen abzuklären. Das Niels Stensen Pflegezentrum selbst führt grundsätzlich keine Krankentransporte durch, stellt jedoch bei Bedarf Begleitpersonal.

 

Niels Stensen Pflegezentrum

Hackmanns Boll 5
49577 Ankum

Tel.:  05462/881-8000

Fax.: 05462/881-8005

E-Mail: info@pflegezentrum-ankum.de

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