Krankenkassen
Auch wenn Sie im Altenheim leben, bleibt Ihre Krankenkasse der Kostenträger für die Behandlung Ihrer Erkrankungen. Im Einzelfall, z. B.. bei der Anschaffung eines Rollstuhles wird geprüft, ob sie diesen benötigen, um weiter am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können, oder ob er lediglich den Pflegemitarbeitern die Arbeit erleichtern soll. Nur in diesem Fall ist das Haus selbst gehalten, Sie entsprechend auszustatten. Über Ihre Krankenkasse erreichen Sie auch Ihre Pflegekasse.





