Fußpflege
Sie können jederzeit einen Fußpfleger/in Ihrer Wahl zum Hausbesuch ins Pflegezentrum bestellen. Zu regelmäßigen Zeiten steht Ihnen eine fest benannte Fußpflegerin im Hause zur Verfügung. Sie können die Fußpflege entweder direkt bezahlen, oder bargeldlos verfahren, dann stellt die Fußpflege dem Pflegezentrum, den Betrag in Rechnung und wir rechnen diese Kosten in der monatlichen Gesamtrechnung mit Ihnen ab. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, die Fußpflege ärztlich verordnen zu lassen. Dazu sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen oder sich vom Pflegepersonal beraten lassen.
Auskunft: Pflegefachkräfte Tel . 05462/881-8100 (Erdgeschoss); 05462/881-8200 (Obergeschoss)





