Betreuung/Vorsorgevollmacht

Eine Betreuung ist eine rechtliche Vertretung in Angelegenheiten, die jemand auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbständig erledigen kann. Auf Anregung des Hauses, aber vor allem auf Anregung der Angehörigen oder der Betroffenen selbst, kann das Vormundschaftsgericht tätig werden. Alternativ dazu kann im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht zwischen der/dem Betroffenen und einer Person ihres/seines Vertrauens aufgesetzt werden. Dieses macht die Einrichtung einer Betreuung im Regelfall überflüssig.

 

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