Befreiung von der Zuzahlung

  • bei Medikamenten:

Eine Befreiung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sobald Ihnen die Befreiung vorliegt, teilen Sie das bitte der Pflegedienstleitung mit und legen die Befreiungskarte vor, damit wir Arztpraxis und Apotheke entsprechend verständigen können.

  • bei Krankenfahrten:

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, von der Zuzahlung zu den Fahrtkosten bei Krankentransporten befreit zu werden. Näheres erfahren Sie bei den Krankenkassen.

Auskunft: Pflegefachkräfte Tel . 05462/881-8100 (Erdgeschoss); 05462/881-8200 (Obergeschoss)

 

Niels Stensen Pflegezentrum

Hackmanns Boll 5
49577 Ankum

Tel.:  05462/881-8000

Fax.: 05462/881-8005

E-Mail: info@pflegezentrum-ankum.de

  • Senden Sie einen E-Mail-Gruß an unsere Bewohner
  • Anfahrtskizze – So finden Sie uns
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