Entlassung
Ihre Entlassung ordnet der Arzt an, wenn Ihre Gesundheit so weit hergestellt ist, dass Sie nicht mehr der Behandlung im Krankenhaus bedürfen. Ihren Entlassungsbrief erhalten Sie auf der Station.
Wir können Ihnen leider keine Medikamente mitgeben – klären Sie also rechtzeitig mit dem Stationsarzt des Krankenhauses die Ausstellung eines Rezeptes durch Ihren Hausarzt ab. Die Ärzte unseres Krankenhauses dürfen Ihnen in der Regel kein Rezept ausstellen. Daher ist es auch notwendig, dass Sie nach Ihrer Entlassung so bald wie möglich Ihren Hausarzt aufsuchen, den wir anhand eines Arztbriefes über Ihre Krankenhausbehandlung und über die nötigen Medikamente und Therapien informieren.
Vergessen Sie bitte nicht, bei der Verwaltung eventuell hinterlegte Wertgegenstände und Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen.
Als Selbstzahler sollten Sie sich vom zuständigen Krankenhausarzt/Stationsarzt eine Diagnosebescheinigung ausstellen lassen. Diese benötigen Sie für die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.





