Grundlagen für eine Kostenübernahme

Bei der Magdalenen-Klinik handelt es sich um eine Privatklinik nach § 30 Gewerbeordnung. Sie unterliegt nicht der Bundespflegesatzverordnung. Dies bedeutet, dass wir nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen können.

Unser Behandlungsangebot richtet sich daher vorrangig an

  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahler

 

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