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Ethische Fallbesprechungen

Das Ethikkomitee geht davon aus, dass im Zuge der Entwicklungen unseres Gesundheitswesens ethische Konflikte auch in unseren Einrichtungen zunehmen werden. Bereits heute erfolgen zunehmend Anfragen zu konkreten Behandlungskonflikten. Daher hat das Ethik­komitee die Durchführung von ethischen Fallbesprechungen auf Stationsebene in den Krankenhäusern initiiert.

In den ethischen Fallbesprechungen (Synonym: ethisches Konsil) geht es jeweils um ein konkretes Problem, einen aktuellen Anlass auf der Station. Fallbesprechungen werden ausgerichtet von denjenigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern innerhalb eines Stationsteams, die für einen Patienten, um dessen Fall es bei der Besprechung geht, Mitverantwortung tragen. Die Fallbesprechung ist ein Instrument für das ärztliche, pflegerische und gesamt­versorgende Team, also auch Seelsorger, Sozialdienst, Physio­therapeuten und andere Funktionsbereiche.

In der Regel nehmen Angehörige nicht unmittelbar an einer Fallbesprechung teil. Sie werden vor und/oder nach der Fallbesprechung durch ein ausführliches Gespräch in den Entscheidungsprozess mit einbezogen.

Typische Konfliktsituationen bzw. Anlässe für ethische Fallbesprechungen können sein:

  • Lebensverlängernde Maßnahmen (u. a. Beatmung ja/nein, Ernährung ja/nein)
  • Mutmaßlicher Patientenwille (Patientenverfügung)
  • Entscheidung zwischen kurativem und palliativem Behandlungsansatz
  • unzureichende Palliativmaßnahmen
  • Meinungsverschiedenheiten oder Spannungen unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Probleme Angehöriger
  • Probleme mit Angehörigen
 

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