Pflegefachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
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Weiterbildung:
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Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
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Ausbildungsinhalt:
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Diese Weiterbildung wird auf Grundlage der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 18. Februar 2005 durchgeführt.
Abschlüsse nach erfolgreicher Teilnahme an der Fachweiterbildung
· Staatlich anerkannte Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege · Qualifikation zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter nach den Erfordernissen des Krankenpflegegesetzes vom 01.01.2004 · Grundkurs Basale Stimulation® · Grundkurs Kinästhetik®
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Dauer der Ausbildung: |
2 Jahre berufsbegleitend; 720 Stunden theoretische Ausbildung und 13,5 Monate Praktika
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Theoretische Weiterbildung:
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§ Betriebsorganisation und betriebswirtschaftliche Grundlagen § Rechtsgrundlagen § Psychosoziale und kommunikative Kompetenz § Pflegefachliche Kompetenz
§ Intensiv- und Anästhesiepflege § Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften
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Praktische Weiterbildung:
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Die Praktika dauern insgesamt 13,5 Monate in folgenden Bereichen:
Ø 4 Monate in einer Anästhesieabteilung oder mehreren Anästhesieabteilungen mit mindestens drei operativen Fachbereichen, Ø 8 Monate auf medizinischen oder operativen Intensivstationen unterschiedlicher Fachrichtungen und Schwerpunkte, Ø 1,5 Monate in einem diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereich.
Die Einsatzplanung der Praktika erfolgt unter regionalen Gesichtspunkten, wobei ein Praktikum in einem anderen Krankenhaus möglich ist.
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Teilnehmerzahl:
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Bis zu 25 Personen |
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Fachbereichsleitung:
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Ansgar Rotert, Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, Dipl.-Pflegepädagoge (FH)
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Ausbildungsbeginn:
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01. April 2011
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Kursgebühr:
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auf Anfrage |



