Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege ist am 01.01.2004 in Kraft getreten.
Danach müssen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiterüber eine „berufspädagogische Zusatzqualifikation“ von 200 Stunden sowie übereine mindestens 2-jährige Berufserfahrung verfügen.
Bildungszentrum St. Hildegard Aus-, Fort- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe in Osnabrück