Qualifizierung zum Praxisanleiter

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege ist am 01.01.2004 in Kraft getreten.

 

Danach müssen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter  über eine „berufspädagogische Zusatzqualifikation“ von 200 Stunden sowie über  eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung verfügen.

 


Bildungszentrum St. Hildegard
Aus-, Fort- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe in Osnabrück

Detmarstr. 2-4
49074 Osnabrück

Tel.: 0541-326 7700
Fax: 0541-326 7710

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