Qualitätsprüfungen
Am 19. April 2011 erfolgte die freiwillige Begutachtung durch das BIVA-Heimverzeichnis. Hinter der Abkürzung BIVA verbirgt sich die Bezeichnung: "Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung". Die BIVA ist ein unabhängiger Verein und wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert. Die Begutachtung wird von ehrenamtlichen Gutachtern durchgeführt, die extra für diese Aufgabe geschult wurden. 121 Kriterien werden dabei abgefragt und überprüft. Dabei steht die Lebensqualität und Selbstbestimmung im Vordergrund. Werden die Bewohnerinnen und Bewohner mit gebührendem Respekt behandelt, ihre Wünsche und Gewohnheiten berücksichtigt und ihre Intimsphäre gewahrt.
Das Altenpflegeheim Haus St. Michael hat bei der Prüfung hervorragend abgeschnitten und darf sich nun mit den "Grünen Haken" schmücken. Weitere Informationen zum BIVA-Heimverzeichnis finden Sie hier.
Am 20. Januar 2011 hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in unserer Einrichtung eine Regelprüfung durchgeführt. Das Ergebnis können Sie hier einsehen.






