Unser Angebot der Kurzzeitpflege

Das Angebot der Kurzzeitpflege  ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die pflegebedingten Aufendungen werden durch die Pflegekasse übernommen, dürfen aber 1.612,00 € nicht überschreiten. Eine Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:

  • Zur Entlastung pflegender Angehöriger, bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson.
  • Zur Krisenintervention, bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson.
  • Als Krankenhausnachsorge, bedingt durch die soziale Situation (z. b. Alleinstehende), bei Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rahabilitierung.
  • Zur Abklärung, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich wird oder andere Lösungen möglich sind.
  • Zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim zur Verfügung steht.

Besteht ein Anspruch auf  Verhinderungspflege, so kann dieser auch im Rahmen einer Kurzzeitppflege genutzt werden.

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